AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1.Vertragsgegenstand:

Die auf Grundlage dieser AGBs abgeschlossener Verträge betreffen die Anbringung von Folien jeglicher Art an Fahrzeugen der Kunden. Sollten Folien auf anderen Flächen der Kunden angebracht werden finden diese AGBs ebenfalls Anwendung.

 

2.Angebote: 

Erteilte Angebote sind stets freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als bindend

bezeichnet.

 

3. Preise: 

Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.

 

4. Rechte Dritter / Urheberrecht / Kundenwunschgestaltung:

Der Kunde ist verpflichtet keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (Urheberrecht, Namensrecht und oder Markenrechte) angreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Sollte der Kunde individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so sind diese vor Vertragsabschluss an uns zu übermitteln.

Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns.

Wir erstellen regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. Kundenfahrzeugen zu Werbezwecken, um diese auf unserer Webseite zu veröffentlichen. Die KFZ-Kennzeichen werden unkenntlich gezeigt. Die Rechte darüber liegen ausschließlich bei Herrn Luis Kügeler, dem Inhaber der Protect Factory.

 

5. Zeitplan der Folierung: 

Es müssen feste Zeitrahmen für die Folierung vereinbart werden. Mit der benötigten Vorarbeit am KFZ dauern, inklusive der Folierung , dauern die Arbeiten zwischen 2 und 6 Tagen. Darüber hinaus werden feste Zeiten vereinbart.

 

6. Übernahme,-Übergabeprotokoll, sowie Ort der Leistung 

Die Übergabe findet in den Räumlichkeiten der Firma Protect Factory statt.

Eine Abholung oder Verbringung an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung bei Kostenübernahme möglich.

 Das Fahrzeug ist gewaschen und ausgesaugt zu übergeben.

Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem mangelhafte Lackierungen, ersichtliche Vorschäden oder nicht ordnungsgemäße Vorreinigungen durch den Kunden, dokumentiert werden.

Bei dem Übernahme Protokoll des folierten Fahrzeuges durch den Kunden werden etwaige Mängel der Folie dokumentiert.

Sollten keine Schäden / Mängel festgestellt worden sein, so gilt das Fahrzeug als abgenommen und die Rechnung für die erbrachte Leistung ist zur Zahlung fällig.

 

 7. Vorbereitung des KFZ durch den Kunden: 

Das Fahrzeug muss vom Kunden grundgereinigt übergeben werden, da dies die Basis der teil,- oder Vollfolierung ist. Es dürfen weder Polituren noch Wachse auf dem Lack vorhanden sein, bzw. muss das Fahrzeug davon befreit sein. Ferner sind Insektenrückstände, Rückstände alter Folien, Klebereste oder Teerflecken etc. zu entfernen.

Entspricht das KFZ nicht den dargestellten Bedingungen fällt ein Pauschalpreis von 80 Euro für die Reinigung an.

Dieses wird im Übergabeprotokoll festgehalten.

 

8. Haltbarkeit der Folierung: 

Von der Beschaffenheit des Untergrundes ist die Haltbarkeit der Folie abhängig. Auf gesäuberten, wachs und polierfreien Flächen ist die Folie üblicherweise bis zu 10 Jahren haltbar.

Eine Gewähr für eine Mindesthaltbarkeit wird jedoch nicht übernommen, da es auch von der Vorarbeit des Kunden, Anzahl der Waschungen, Umwelteinflüssen etc abhängt.

Auch bei überlackierten Kunststoffteilen kommt eine verkürzte Haltbarkeit vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen, sowie Beschädigungen an Karosserieteilen können ein Hindernis für die Verklebung einer Folie darstellen, da sich die Folie abzeichnen kann. Es werden ausschließlich nur gallte Flächen, kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.

 

9. Schäden durch die Folierung:

Es ist nicht immer vermeidbar, das die Folie bei Abbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Unser Bemühen ist es diese eventuell erforderlichen Schnitte an nicht leicht sichtbaren bzw. unauffälligen Stellen zu bearbeiten. Es können leichte Kratzer entstehen, die in der Regel durch Polieren zu beseitigen sind.

Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack, z.B. durch Abziehen von Lacksplitter etc. auftreten. Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack, z.B. durch unsachgemäße Ausbesserungen oder Nachlackierungen zurückzuführen.

Bei einer Scheibenfolierung kann es unter anderem vorkommen, das bei Entfernen der alten Folie die Heizdrähte beschädigt, und somit die Funktionalität nicht mehr gegeben ist.

Die Haftung wird bei vorgenannten Schäden nicht übernommen, da diese nicht unvermeidbar sind.

 

10. Folie mit Struktur: 

Zum Beispiel kann eine Carbonstruktur optische Unterschiede hervorrufen, die bei großflächigen Flächen sichtbar sein können. Dies stellt keinen Mangel dar.

 

11. Hinweise zur Folienoptik:

Die Folierung der Lackschutzfolie ist kaum einer Lackierung zu unterscheiden. Dennoch können auftretende Faltenbildung bei extremen Rundungen bei der Verarbeitung entstehen. Sie werden so verarbeitet, dass sie nicht störend zu betrachten sind und somit keinen Mangel darstellen.

 Auch können Überlappungen oder Dehnungen der Folie z.B. hauptsächlich an Stoßstangen entstehen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Auch ist es unvermeidbar das sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden, ferner kleine Luftbläschen. Diese sollten nach ca 2 Wochen durch die Beschaffenheit der Folie nicht mehr sichtbar sein. Allerdings ist dies nicht zu hundertprozentig vermeidbar und stellt keinen Mangel dar und ist kein Reklamationsgrund, dies gilt auch für Scheiben Folierungen.

 

12. Kleinteile und Typenbezeichnungen: 

Eventuell ist der Ersatz von Gummileisten, Zierleisten oder Klipsen notwendig. Diese könnten entfernt werden, um das bestmögliche Ergebnis der Folierung zu beabsichtigen. Diese Ersatzeile müssen vom Auftraggeber nach vorheriger Absprache übernommen werden.

 

13. Nachbesserung und Gewährleistung:

Ein Begutachtungstermin ist mit uns zu vereinbaren, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt. Von uns anerkannte Mängel werden nach Absprache korrigiert werden. Sollte die Beanstandung berechtigt sein, so haben wir das Recht nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung vorzunehmen. Wird ohne unsere Zustimmung eine Mängelbeseitigung durch dritte vorgenommen, sind wir von jeglicher Mängelhaftung entbunden.

 

14. Bestellungen:

Die Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Wir übernehmen keine Haftung für undeutlich beschriebene und geschriebene Bestellungen, sowie Übermittlungsfehler bei der Bestellung. Der Besteller haftet, auch für die Auftragserteilung im Namen Dritter, für die vollständige Bezahlung der gesamten Forderung. Sollte eine Statik erforderlich sein, sind die Kosten ebenfalls vom Auftragnehmer zu übernehmen.

 

15. Höhere Gewalt:

Eine Leistungsverhinderung besteht zum Beispiel durch höhere Gewalt, Pandemien, Wetterbedingungen bzw. Umweltbedingungen etc., besteht kein Anspruch auf Durchführung des Auftrages.

Ist zu einem anderen Zeitpunkt die Durchführung des Auftrages möglich, so bemüht sich der Auftragnehmer zur zeitnahen Bearbeitung.

 

Tritt der Auftraggeber ohne schriftliche vorherige Absage vom Auftrag zurück, so ist Herr Luis Kügeler, Inhaber der Protect Factory berechtigt, die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten einzufordern. Die Höhe richtet sich anteilsmäßig  nach Auftragssumme.

 

16. Zahlungsbedingungen:

Nach Fertigstellung des Auftrages erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber.

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, spätestens nach 14 Tagen. Kommt der Kunde in Verzug, ist mit Mahnungen, Mahngebühren und weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen

 

17. Ausarbeitungen:

Unsere Ausarbeitungen, Muster, Datensätze, Reinzeichnungen oder Modelle bleiben nach Bezahlung unser Eigentum, sowie die hieran bestehenden Schutz und Urheberrechte.

 Durch den Auftraggeber wird zugesichert, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Vorgaben, bestehende Patent, Lizenz, Warenzeichen, Geschmacksmuster und sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren. Auch solche Rechte durch gelieferte Entwürfe und Projektierungen. Die diesbezügliche Untersuchung obliegt uns nicht. Der Fall unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von allen, sich hieraus ergebenen Zahlungsverpflichtungen frei.

 18. Autoglas

18. Datenschutz:

Der Kunde stellt uns seine Daten ausschließlich zur Abwicklung der Verträge zur Verfügung und werden nur dafür gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner bzw. das für die Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditunternehmen oder Versicherungen ( Beispielsweise Gutachten Erstellungen bei KFZ Schäden) Die Datenübermittlung wird auf das wesentliche beschränkt.